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So wirkt sich das Lieferkettengesetz auf mittelständische Unternehmen aus

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Mit dem im Juni 2021 vom deutschen Bundestag verabschiedeten Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, verkürzt Lieferkettengesetz, kommt eine weitere Aufgabe mit Reporting- und Tracking-Aufwänden auf Unternehmen zu. In diesem Artikel erklären wir, warum das Lieferkettengesetz eine Daseinsberechtigung hat, was es beinhaltet und wie es sich auch auf mittelständische Unternehmen auswirkt.

Einkaufsabteilungen haben es heute mit ihren Lieferketten nicht einfach. Die Gründe reichen von der massiven Komplexitätssteigerung durch die Globalisierung, wodurch ein T-Shirt 18.000 Kilometer zwischen dutzenden Stakeholdern bis zur Kundschaft zurücklegt, bis hin zu Instabilität durch pandemiebedingte Liefer- und Kapazitätsengpässe und Preissteigerungen bei vielen Rohstoffen.

Bisher haben deutsche Unternehmen größtenteils nur ihre unmittelbaren Lieferanten geprüft. Alle weiteren Wertschöpfungsebenen dahinter sollte der Lieferant kontrollieren. Dies zu ändern und die oben genannten Missstände einzudämmen, ist das Ziel des Lieferkettengesetzes. In der ersten Einführungswelle 2023 müssen zuerst Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten die Sorgfaltspflicht auch für die nachgelagerten Lieferanten einhalten, wovon ungefähr 600 Unternehmen betroffen sind. Ein Jahr später wird die Sorgfaltspflicht auch auf Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden ausgeweitet, was 2.900 in Deutschland ansässige Unternehmen betreffen wird.

Lieferkettengesetz: Um was es geht

Bei der Sorgfaltspflicht geht es prinzipiell darum, ein Risikomanagement einzurichten, das die Identifikation, Vermeidung und Minimierung der Risiken von Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen zur Aufgabe hat. Dafür wurden Präventions- und Abhilfemaßnahmen definiert. Ferner wird im Lieferkettengesetz geregelt, wie vom Unternehmen transparente Berichte anzufertigen sind. Zusätzlich ermöglicht das Gesetz Beschwerdeverfahren, die auch von Menschenrechtsorganisationen oder NGOs stellvertretend für die Menschen im globalen Süden geführt werden können. Um dies zu ermöglichen, müssen Unternehmen einen Beschwerdemechanismus einführen. Ganz konkret geht es um einen Katalog von elf international abgeschlossenen Menschenrechts- und Umweltübereinkommen, die die Verantwortungsbereiche bilden, für die die Sorgfaltspflicht gilt. Dazu gehören unter anderem Sklaverei, Kinderarbeit, Lohngleichheit und die Entsorgung sowie Behandlung von Schadstoffen.

Lieferkettengesetz und Mittelstand?

Auf den ersten Blick scheint der Mittelstand, aufgrund der genannten Unternehmensgrößen, nicht betroffen zu sein. Bei genauerer Betrachtung wird allerdings klar, dass das durch die definierten Anforderungsbereiche sehr wohl der Fall ist. Diese sind abgestuft nach dem eigenen Geschäftsbereich des Unternehmens der genannten Größe, den unmittelbaren Zulieferern und den mittelbaren Zulieferern. Die zuvor aufgeführten Aktivitäten des Risikomanagements, der regelmäßigen Berichte und des Beschwerdemechanismus müssen zwar nur im eigenen Geschäftsbereich eingeführt werden. Allerdings müssen mit der Risikoanalyse als Teil des Risikomanagements sowohl Verstöße als auch Risiken beim unmittelbaren Lieferanten analysiert werden. Bei Verdachtsfall erweitert sich die Sorgfaltspflicht teilweise sogar auf die mittelbaren Lieferanten. Dies bedeutet, dass auch kleine und mittlere Unternehmen, die direkt an größere Unternehmen liefern, in Zukunft eine klare Verantwortung bezüglich der Lieferkette tragen und ein Mehraufwand für Reporting und Tracking auf sie zu kommt. Auf klare Standards zu setzen, kann dann dabei helfen, die Kommunikation zu vereinfachen und sich für die eigenen Kunden als geeigneter Geschäftspartner zu etablieren.

Unser Tipp: Jetzt schon die Weichen stellen

Mittelständische Unternehmen sollten sich frühzeitig mit dem Thema Lieferkettengesetz auseinandersetzen, um im Januar 2023 nicht von Kundenanfragen überrascht und kalt erwischt zu werden. Nicht nur Preis, Zeit und Qualität müssen als Entscheidungskriterien im Einkauf betrachtet werden, sondern auch soziale und umweltliche Aspekte (ESG-Kriterien). Laut einer Studie von Prof. Dr. Julia Hartman von der EBS Universität hilft es zudem, wenn im Einkauf klare Verantwortungen bezüglich ESG-Aktivitäten definiert sind. 

Wenngleich das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vor allem auf soziale Aspekte, wie Lohngleichheit und Gerechtigkeit für Kinder, ausgerichtet ist, sind auch vereinzelt Umweltaspekte abgedeckt. Das macht es zwar noch lange nicht zu einem umfassenden Gesetz im Sinne von Nachhaltigkeit, es ist aber ein erster Schritt. Ebenso sollten die Entwicklungen der europäischen Verordnung weiter beobachtet werden, die stark auf dem deutschen Gesetz basiert. In der jetzigen Gesetzesvorlage befinden sich auch deutlich mehr Umweltaspekte, die zu berücksichtigen sind.


Autor: Thomas Kampka

Copyright: Moritz Ludtke/Unsplash

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